Im Zuge der Herstellung der Baugrubensicherung auf dem Bauplatz J14b werden im Zeitraum von KW 32 bis 40, ausschließlich während der geltenden Arbeitszeite...
Im Zuge der Herstellung der Baugrubensicherung auf dem Bauplatz J14b werden im Zeitraum von KW 32 bis 40, ausschließlich während der geltenden Arbeitszeiten, Spundwände geschlagen und Bohrpfähle hergestellt. Die vor Ort tätige Baufirma ist äußerst bemüht, möglichst lärmarm zu arbeiten.Wir ersuchen bei etwaigen Lärmbelästigungen jedoch um Nachsicht !