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Veröffentlicht am 14.02.2012

leben | Nachbarschaft

stadt.schreiben: Hausbesetzer

Die letzte Enteignung ­habe ich gestern Nachmittag vorgenommen. Ein greller Aufkleber, der einen Preisnachlass von 30% versprach, wanderte in einem unbeobac...
Die letzte Enteignung ­habe ich gestern Nachmittag vorgenommen. Ein greller Aufkleber, der einen Preisnachlass von 30% versprach, wanderte in einem unbeobachteten Augenblick von einer Packung beinahe abgelaufener Rahm-Karotten auf einen 400 Gramm schweren Karton Riesengarnelen, für die die Geschäftsleitung des Supermarktes einen unverschämt hohen Preis verlangt. Als Autor, der an die Zukunft denkt, lege ich Wert auf abwechslungsreiche Ernährung. Ich kann nicht nach einer bestimmten Diät leben wie die Verfasser von wöchentlichen Kolumnen oder Fortsetzungsromanen. Was den Speisezettel betrifft, darf es für mich keine Einschränkungen geben. Ich habe auch darüber nachgedacht, ob und in welcher Form sich Ideen enteignen ließen. Mir schwebt die Inbesitznahme brach liegender Gedanken als Maßnahme gegen länger andauernde Ideenlosigkeit vor. Niemand kann es verübeln, wenn man sich toller Ideen bedient, die zwar jemand anderer ausgeheckt haben mag, der- oder diejenige sie aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht verwendet. Sei es, weil er oder sie mehr gute Einfälle hat als Veröffentlichungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, oder unnötigerweise länger daran herumgedoktert werden soll, als nach allgemeinem Ermessen verträglich. Voraussetzung ist natürlich, es gelingt, sich in den Besitz einer solchen Idee zu bringen, ohne dabei ihrem Urheber oder der Idee selbst in irgendeiner Form Schaden zuzufügen. Sodann besteht das moralische Recht, nach besten Wissen und Gewissen auszuschlachten, was man besetzt hält. Zumindest bis ein richterlicher Beschluss jedes weitere Ausschlachten untersagt. Mit etwas Glück lässt sich in der Zwischenzeit ein anderer guter Einfall auftreiben, dessen Eigentümer sich offenbar nicht allzu viel daraus machen. (Textbeitrag: Hanno Millesi) Wer sich vorübergehend im Besitz einer von ihm besetzten Idee befindet, hat das verfassungsmäßige Recht auf Förderung, Veröffentlichung und Distribution. Bis ein Urteil gefällt wird, ist er der rechtmäßige Besitzer. Gibt es einen richterlichen Beschluss, hat es keinen Sinn, weiter Schwierigkeiten zu machen. Es sei denn der Besetzer gehört zu den Protestierern, die sich querlegen, sich an einen bestimmten Sprachduktus oder ein Erzählmuster klammern, etwas für sich beanspruchen, was sich tatsächlich nur vorübergehend in ihrem Besitz befunden hat. Wer eine Idee besetzt, stellt keines der Grundgesetze in Frage, er verschanzt sich lediglich in ihren Schlupfwinkeln, füllt Lücken, belebt, was tot daliegt. Außerdem zerstört er nichts, sondern nützt alles möglichst so, wie es ursprünglich gedacht war – nur eben für sich. Fruchtlose Diskussionen, die sich darum drehen, die Ohnmacht der Behörden gegenüber längeren Schaffenskrisen als Problemherd auszumachen, überlasse ich den Theoretikern. Ich bin Aktionist, für mich legitimieren sich derartige Überlegungen erst in ihrer praktischen Umsetzung.
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