Was heißt das?
Die Parksituation in ganz Wien wurde vereinheitlicht. In vielen Bezirken sind Kurzparkzonen und Parkpickerl nichts Neues – seit 2016 wurden sie nach und nach eingeführt. In der Donaustadt sowie in den Bezirken 11, 13, 21 und 23 war dies jedoch bisher noch nicht flächendeckend der Fall. Das ändert sich nun.
Seit dem 1.3.2022 bedeutet das:
- Ganz Wien wird von nun an zur Kurzparkzone.
- Im eigenen Wohnbezirk ist parken mit Parkpickerl zeitlich unbegrenzt möglich (Achtung, Geschäftsstraßen können eine Ausnahme darstellen: Die Maria-Tusch-Straße ist eine derartige Ausnahme. Die maximale Parkdauer beträgt 1,5 Stunden. Mit dem Parkpickerl braucht man keinen Kurzparkschein, eine Parkuhr genügt). In anderen Bezirken benötigen Sie einen Parkschein.
- Die Kurzparkzone in der Seestadt gilt von Montag bis Freitag, von 9 bis 22 Uhr für eine maximale Parkdauer von 2 Stunden.
Wie parke ich in aspern Seestadt?
Das Parken in der Seestadt findet in Sammelgaragen statt. Auf diesem Weg können Autos bequem und in der Nähe der Wohnung abgestellt werden. Eine Übersicht zu allen Parkgaragen sowieso weitere Informationen zur Lage und zu den Kosten finden Sie hier.
Noch Fragen?
- Telefon: 01 955 59 (Montag bis Sonntag von 7 bis 18 Uhr)
- E-Mail: Infoline_Strasse-Verkehr@wien-info.at
Und natürlich unterstützen auch wir, das Stadtteilmanagement Seestadt aspern, Sie gerne bei Fragen und Anliegen während unserer Öffnungszeiten.