Barrierefreiheitserklärung
BarrierefreiheitserklärungStand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BFaG)
- Erfolgskriterium 1.1.1:
Nicht alle Bilder haben ein beschreibendes alt-Attribut. Wir arbeiten laufend an der Verbesserung und Vervollständigung dieser Inhalte. - Erfolgskriterium 1.3.1:
Nicht alle Elemente sind durch Labels beschrieben, wenn sich die Funktionalität aus dem Kontext ergibt. Dies ist beim Natural Language Form Element, das zum Beispiel auf der Startseite integriert ist, der Fall. Es ist hier jedoch so, dass das Anführen eines "label" als Beschriftung nicht notwendig ist, da sich die Nutzung und die Bedeutung aus dem textlichen Kontext (Selektionen sind im Satz direkt eingebaut) erschlossen werden kann.
- Erfolgskriterium 2.2.2:
Nicht alle bewegte Inhalte lassen sich pausieren.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Für Teile unseres Videoangebots in der Mediathek sowie für von uns auf YouTube veröffentlichte Videos ist es uns nicht möglich, Audiobeschreibungen (Erfolgskriterium 1.2.5.) bereitzustellen. Wir planen sukzessive anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
Die Blätterkataloge sind über den externen Anbieter issuu eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf die Bedienbarkeit mit Tastatur und die Kompatibilität mit Screenreadern (Erfolgskriterium 2.1.1).
Die Detailinformationen "more Info" zu Podcasts kommt ebenfalls von einem externen Anbieter. Hier bleibt der Fokus bei Bedienung mittels Screenreader nicht im geöffneten Dialog (Erfolgskriterium 2.4.3).
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Formulare, die als Voraussetzung für den Zugang zu einer Dienstleistung dienen, sind bei uns als barrierefreie Webformulare umgesetzt. Sofern für ein bestimmtes Service nur ein PDF-Formular zur Verfügung steht, ohne zugänglicher Webalternative, bitten wir Sie dies uns mitzuteilen, sodass wir das ändern können. Alternativ haben wir eine weitere Form der Kontaktaufnahme (z.B. per Telefon oder Email) bereitgestellt.
Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
Die Diagramme lassen sich nicht vollständig barrierefrei darstellen, da sie von der Library "chart.js" kommen und die eigentlich verfügbare A11y-Erweiterung nicht funktioniert (Erfolgskriterium 4.1.2). Die visuell dargestellten Informationen werden in Bildunterschriften textuell wiedergegeben.