Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BFaG)
- Erfolgskriterium 1.1.1: Nicht alle Bilder haben ein beschreibendes alt-Attribut. Dekorative Videos ohne Audio haben keine Captions. Nicht alle nicht-textlichen Inhalte haben ein beschreibendes alt-Attribut. Bei manchen Bildern kommen in alt- und title-Attribut redundante Inhalte vor, da alt-Attribut für Screenreader und title-Attribut als visuelle Informationsanreicherung in Form eines Tooltips eines Icon-Links dienen.
- Erfolgskriterium 1.3.1: Nicht alle Seiten haben die richtige Überschriftenhierarchie. Nicht alle Elemente haben eine eindeutige ID, die für ARIA-Attribute verwendet wird. Visuell dargestellte Beziehungen haben teilweise keinen Alternativtext. Nicht alle Elemente sind durch Labels beschrieben, wenn sich die Funktionalität aus dem Kontext ergibt.
- Erfolgskriterium 1.4.1: Farbe ist teilweise der einzige Weg, über den Informationen übermittelt werden.
- Erfolgskriterium 1.4.3: Nicht alle Elemente haben ein ausreichendes Kontrastverhältnis.
- Erfolgskriterium 2.1.1: Es ist nicht alles per Tastatur bedienbar.
- Erfolgskriterium 2.1.2: Nicht alle Elemente kann man nach Fokus wieder schließen.
- Erfolgskriterium 2.2.2: Nicht alle bewegte Inhalte lassen sich pausieren.
- Erfolgskriterium 2.4.3: Focus Order ist nicht auf allen Seiten konsistent. Fokus bleibt nicht bei allen Elementen im geöffneten Modal/ Overlay/ Dialog.
- Erfolgskriterium 2.4.7: Nicht alle Elemente haben einen sichtbaren Fokus.
- Erfolgskriterium 4.1.2: Nicht alle Elemente haben einen zugänglichen Namen.
- Erfolgskriterium 4.1.3: Statusmeldungen sind nicht immer programmatisch erkennbar.
Diese Liste ist u.U. nicht vollständig.
Wir arbeiten laufend an der Verbesserung und Optimierung der Barrierefreiheit dieser Webseite um die digitale Teilhabe für alle Personen zu ermöglichen und so unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Für unser Videoangebot in der Mediathek sowie für von uns auf YouTube veröffentlichte Videos ist es uns nicht möglich, Audiobeschreibungen (Erfolgskriterium 1.2.5.) bereitzustellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. Oktober 2025 erstellt und am 02. Oktober 2025 zuletzt aktualisiert. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte bei der Konzeption und Umsetzung der Website durch die externe Agentur ACC Digital GmbH.
Diese Erklärung gilt für unser digitales Angebot in Österreich gemäß den Anforderungen des BaFG und wurde entsprechend der nationalen Gesetzgebung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wien 3420 Aspern Development AG arbeitet laufend an einem möglichst barrierefreien Webauftritt, um die digitale Teilhabe für jeden und jede gleichermaßen zu ermöglichen.
Falls Sie auf Inhalte stoßen sollten, die nicht barrierefrei sind oder weitere Fragen haben, können Sie uns gern kontaktieren!
Kontakt:
Wien 3420 aspern Development AG
T: +43 1 774 02 74
F: +43 1 774 02 74 99
Wien 3420 Aspern Development AG nimmt gerne Feedback und Verbesserungsvorschläge auf und ist bemüht, diese einzuarbeiten. Auch für Fragen steht Wien 3420 Aspern Development AG gerne zur Verfügung.
Durchsetzungsverfahren
Falls die Antworten auf Anfragen nicht zufriedenstellend ausfallen sollten, können Sie sich an die Österreichische Forschungsförderungsfesellschaft mbH (FFG) wenden. Dies kann entweder per E-Mail oder Kontaktformular erfolgen.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der Parlamentsdirektion können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Hier finden Sie eine Liste der Beschwerdestellen in den neun Bundesländern:
Beschwerdestellen
Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Auf der Website von Wien 3420 Aspern Development AG gibt es grundsätzlich keine Zeitlimits für Interaktionen und keine Blitzanimationen.